Seit Sommer diesen Jahres hat der Gemeinsame Bundesausschuss (GBA) die ersten vier
Wirkstoffgruppen für patentgeschützte Arzneimittel benannt, die nun unter die Festbetragsruppenregelung
fallen. Die Kriterien, die den Entscheidungen des GBA zu Grunde liegen, werden von
den forschenden Arzneimittelherstellern heftig angezweifelt. Die Branche fürchtet
nun, dass mit dem Preisverfall einiger Medikamente der Referenzstandort Deutschland
Schaden nimmt.